AGB


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lizenzbedingungen, der H&H Communication Lab GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Haug, Dr. Anikar Haseloff, Am Hindenburgring 31, 89077 Ulm, eingetragen beim Amtsgericht Ulm HRB 724099, USt-ID 88002/45428, nachfolgend als „H&H“ bezeichnet zur Nutzung des Online-Shops https://gender-profi.de und des dort erwerbaren Word-Plugins Gender*Profi.

§  1              Geltungsbereich dieser Bedingungen

1.1          Diese Lizenzbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen H&H und dem Kunden, soweit diesem Software über eigene Plattformen von H&H (etwa die allgemeine Website oder dem Webshop (E-Shop)) oder Plattformen von Kooperationspartnern zur Nutzung („Software“) überlassen wird. [J1] Für sonstige Lieferungen und Leistungen anderer Art von H&H, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Hardware, ferner für sonstige Drittsoftware oder -hardware können darüber hinaus weitergehende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten. Ferner gelten regelmäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggfs. gesonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Telekommunikationsdienste.

1.2          Kunden im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind Verbraucher und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3          Individuelle Vertragsabreden haben darüber hinaus Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.4          Der Kunde hat sein Einverständnis mit der Geltung dieser Lizenzbedingungen bereits vor dem Vertragsschluss erklärt. Spätestens durch eine Nutzung der Software werden diese Lizenzbedingungen als verbindlich anerkannt. Die Lizenzbedingungen binden die Parteien auch schuldrechtlich.

§  2              Lizenzgegenstand

2.1          Gegenstand der Lizenz ist die Nutzung von Software, die dem Kunden gegen Entgelt von H&H überlassen wird.

2.2          Die Software ist allein mit von H&H hierfür vorgesehener Hardware und Software kompatibel. Die Software darf deshalb allein in Verbindung mit der vorgesehenen Hardware und Software gemäß ihrer Beschaffenheit und Funktionalität, die sich aus den entsprechenden Produktbeschreibungen ergibt, genutzt werden. Hinsichtlich der Einräumung etwaiger Nutzungsrechte wird auf § 3 verwiesen.

2.3          Für Software-Produkte Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Das gilt auch für Open Source Software.

§  3              Nutzungsrechte

3.1          Der Kunde erhält ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht jedoch ausschließliches sondern einfaches und unterlizenzierbares Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe dieses Lizenzbedingungen zu nutzen und zu vervielfältigen.

3.2          Der Kunde ist nur nach den folgenden Regeln berechtigt, die Software an einen Dritten weiterzugeben:

3.2.1       Die Weitergabe an den Dritten erfolgt durch Verkauf auf Dauer und ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption.

3.2.2        Das Nutzungsrecht des Dritten beginnt frühestens, wenn der Kunde als Vorerwerber dem Dritten gegenüber mitgeteilt hat, dass er, soweit möglich und zumutbar, die Software gelöscht hat und dass er mit Beginn des Nutzungsrechts des Dritten kein eigenes Recht mehr auf Nutzung der Software hat.

3.2.3        Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Dritte erst dann die Software nutzen darf, wenn der Kunde den Löschungsvorgang der Software durchgeführt hat.

3.3          Das Recht zur Vervielfältigung beschränkt sich auf die Installation der Software auf einem im unmittelbaren Besitz des Kunden stehenden Computersystems und der auf von H&H hierfür freigegebenen Hardware sowie auf die Vervielfältigung, die für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstandes erforderlich ist, sowie weiter auf das Recht, Sicherheitskopien im für seinen Betrieb und für eigene Zwecke erforderlichen Umfang durch eine dafür berechtigte Person gemäß § 69 d Abs. 2 UrhG anzufertigen.

3.4          Das Recht zur Bearbeitung von Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software. Eine Bearbeitung ist nur zulässig, wenn sie für die Beseitigung eines Mangels notwendig ist und  H&H sich mit der Berichtigung des Mangels in Verzug befindet, die Mängelbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, H&H zuzurechnenden Gründen zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist. Eine Bearbeitung ist auch zulässig, wenn sie zur Behebung von Kompatibilitätsproblemen beim bestimmungsgemäßen Zusammenwirken der Software mit anderen vom Kunden benötigten Programmen erforderlich ist, und H&H nicht bereit oder in der Lage ist, diese gegen eine angemessene marktübliche Vergütung zu beseitigen.

3.5          Das Recht zur Dekompilierung von Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG gewährt.

3.6          Diese Lizenz berechtigt nicht dazu, zukünftige Upgrades, Updates oder Erweiterungen der Software zu erhalten. Falls solche Upgrades, Updates oder Erweiterungen bezogen werden, unterliegt die Nutzung dieser Upgrades oder Updates sowie die Änderungen, denen sie unterliegen können, gleichwohl diesen Lizenzbedingungen.

3.7          Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Schutzmaßnahmen von Software zu entfernen oder zu umgehen. Bearbeitungen der Software sind lediglich nach Maßgabe von § 3.4 zulässig. Weitergehende Nutzungsrechte an Software werden dem Kunden nicht eingeräumt.

§  4              Übergabe und Installation

4.1          H&H übergibt dem Kunden die für die Ausübung der gewährten Nutzungsrechte erforderlichen Vervielfältigungstücke der Software in maschinenlesbarer Form durch Bereitstellung einer elektronischen Datenfernverbindung (Download). Die Dokumentation erhält der Kunde in elektronischer Form. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

4.2          Der Kunde installiert den Lizenzgegenstand selbst, sofern nicht die Installation explizit als Leistung von H&H mit vereinbart worden ist. Er hat die hierfür erforderliche Systemumgebung auf eigene Verantwortung bereit zu stellen.

§  5              Widerrufsrecht

5.1          Das Widerrufsrecht nach § 6 steht dem Kunden nur zu, wenn er Verbraucher sein sollte, d.h. eine natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht mit dem Download der Software, denn der Kunde hat vor Ausführung des Vertrags ausdrücklich zugestimmt, dass H&H mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Kunde hat seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

§  6              Gewährleistung

6.1          Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktionalität der Software regelmäßig auch von Softwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist. Jegliche Veränderungen in solchen Softwarekomponenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden können zu Einschränkungen der Funktionalität, der von H&H zu überlassenden Software führen.

6.2          Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung nach Maßgabe von § 2.2, welche nicht als Garantie zu verstehen sind. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

6.3          H&H erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

6.4          Es gilt allgemein für bereit gestellte Softwareanwendungen die ausdrückliche Einschränkung,
dass keine auf dem Markt befindliche Software bzw. IT-Infrastruktur zu 100 % sicher und zu 100 % frei
von Mängeln ist. Dies ist u. a. auf die Vielzahl der im Umlauf befindlichen Viren und auf den Umstand
zurückzuführen, dass grundsätzlich Sicherheitsrisiken bestehen, denen nach dem jeweils herrschenden
Stand der Technik ggfs. noch gar nicht entgegengewirkt werden kann. H&H kann per se keinen Schutz
vor unsachgemäßen Bedienungen oder Veränderungen von Softwareanwendungen, vor einer etwaigen
Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sowie vor
sonstige Sicherheitslücken liefern, die nicht im Einflussbereich von H&H liegen oder sonst auch nicht von
H&H zu vertreten sind. Die von H&H gelieferten Leistungen schützen nicht vor möglichen Verletzungen
des geistigen Eigentums oder anderen rechtswidrigen Tätigkeiten Dritter – etwa durch CyberAngriffe/Hacker-Attacken, Ausspähen und Abfangen von Daten oder sonstigen rechtswidrigen Datenveränderungen und Computersabotagen.

6.5          H&H gewährleistet im Allgemeinen, dass die geschuldeten Leistungen frei von wesentlichen, die gewöhnliche Verwendung der Leistungen einschränkenden Mängeln und Rechten Dritter sind. H&H steht dafür ein, dass die von H&H geschuldeten Leistungen die Beschaffenheit haben, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der konkreten Leistung erwarten kann. Nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen aus Ziffer 6.4 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktionalität der von H&H geschuldeten Leistungen regelmäßig auch von Soft- und Hardwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist, die von H&H nicht beeinflussbar sind. Insbesondere können jegliche Veränderungen in solchen Softwarekomponenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden zu Einschränkungen der Funktionalität der von H&H geschuldeten Leistungen führen. Einschränkungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von H&H liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) sind H&H nicht zuzurechnen.

6.6          Die in die ggfs. bereit gestellte Infrastruktur von H&H eingestellten Inhalte sind für H&H fremde Inhalte. Die rechtliche Verantwortung liegt diesbezüglich bei dem Kunden.

6.7          Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Daher übernimmt H&H keine Gewähr für technische Mängel, die nicht von H&H zu vertreten sind, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbanken und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe.

§  7              Haftung

7.1          H&H übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Systemen sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste, die nicht von H&H zu vertreten sind. H&H haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die H&H nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. H&H ist berechtigt, die H&H obliegenden Leistungen für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben. Für unwesentliche Unterbrechungen übernimmt H&H keine Haftung. H&H haftet ferner nicht bei Fehlern aus dem Risikobereich des Kunden oder sonstiger Dritter, insbesondere nicht bei Fehlern, die verursacht wurden durch unsachgemäße Bedienung oder Veränderung der Anwendungen oder sonstiger Drittsoftware, durch Verseuchung entsprechender Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversorgung oder datenführender Leitungen, vor Fehlern aufgrund mangelnder Informationssicherheit oder ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Betriebs von Anwendungen.

7.2          Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von H&H. H&H haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. H&H haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. H&H haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

7.3          Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie H&H zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

7.4          Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet H&H insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es zu unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§  8              Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1          „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für H&H – sämtliche Arbeitsergebnisse.

8.2          Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

– die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

 – die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

– die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

8.3          Die Parteien werden nur solchen Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor die Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Lizenzbedingungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

8.4          Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt wechselseitig entsprechend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie insbesondere den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von H&H können im Übrigen unter https://gender-profi.de/datenschutz/ eingesehen werden. Ferner können weitergehende Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Plattform gelten, über welche die Software ggf. gemäß § 1.1 zur bestimmungsgemäßen Nutzung bereitgestellt wird. Die Datenschutzbestimmungen enthalten jeweils detaillierte Angaben, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, wie diese geschützt werden und welche Rechte die betroffene Person diesbezüglich hat.

§  9              Sonstiges

9.1          Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht Anwendung. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

9.2          Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Vertragserfüllung steht ggf. unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

9.3          Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz von H&H zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. H&H ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

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